Australien Visaanforderungen – Für was benötigen Schweizer Bürger ein Visum?
Grundsätzlich benötigen Staatsbürger der Schweiz ein Visum, um nach Australien einreisen zu können. Handelt es sich hierbei um einen touristischen Aufenthalt oder einen Geschäftsbesuch, so ist ein sog. “eVisitor” das Visum der Wahl. Mit dem eVisitor ist es möglich, innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Ausstellung mehrfach nach Australien einzureisen und jeweils bis zu drei Monate im Land zu bleiben. eVisitor ermöglicht Urlaubsreisen und Familienbesuche ebenso wie unter gewissen Umständen ein Studium von bis zu drei Monaten Länge. Ebenso erlaubt eVisitor Geschäftsreisen, was u.a. die Teilnahme an Konferenzen, geschäftliche Verhandlungen und Vertragsunterzeichnungen einschließt. Mit einem eVisitor ist es ferner möglich, freiwillig und unbezahlt zu arbeiten, solange der Hauptzweck des Aufenthaltes touristischer Natur ist.
Antrag und Erteilung
Um ein eVisitor zu beantragen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Die Einreise ist vorübergehend und erfolgt zu touristischen Zwecken oder zum Zwecke eines geschäftlichen Besuches.
- Der Antragssteller befindet sich außerhalb Australiens.
- Der Antragssteller ist Staatsbürger eines Landes, das Teilnehmer am eVisitor-Programm ist. Dies ist im Falle der Schweiz der Fall.
- Der Antragssteller ist frei von Tuberkulose zum Zeitpunkt der Einreise.
- Der Antragssteller wurde nicht zu einer Haftstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt. Dabei ist es belanglos, ob die Strafe bereits verbüßt wurde oder nicht.
- Der Antragssteller hat keine ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Regierung Australiens.
Für jedes Familienmitglied ist ein eVisitor individuell zu beantragen. Dies betrifft auch Personen unter 18 Jahren, die im Reisepass eines Erziehungsberechtigten eingetragen sind.
Die Beantragung des eVisitor erfolgt über die Website der Abteilung Einwanderung und Grenzschutz der australischen Regierung (http://www.border.gov.au/Trav). Die Seite enthält weiterführende Informationen rund um das Thema Visa, Einreise und Aufenthalt in Australien. Nachdem man dort sein individuelles Benutzerkonto eingerichtet hat, können der Visaantrag ausgefüllt sowie unterstützende Dokumente hochgeladen werden. Der Eingang des Antrages wird innerhalb von 12 Stunden per E-Mail bestätigt, die Bearbeitung dauert zwischen zwei und zehn Werktage. Wurde dem Antrag stattgegeben, erhält der Antragssteller eine E-Mail mit der eVisitor-Nummer, dem Beginn der Gültigkeit des eVisitor sowie den grundlegenden Visabedingungen. Eine Kopie der E-Mail sollte während Australien Reisen immer mitgeführt werden, ein Eintrag des Visums in den Reisepass erfolgt nicht. Die Beantragung des eVisitor ist kostenlos.
Gültigkeit und Verlängerung
Einmal erteilt, ist ein eVisitor gültig für 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum und ermöglicht die mehrfache Einreise innerhalb dieses Zeitraumes mit einem maximalen Aufenthalt von jeweils drei Monaten.
Ein eVisitor ist nur gültig in Verbindung mit der im Antrag angegebenen Reisepassnummer, daher sollte bei der Einreise der gleiche Reisepass vorgelegt werden. Wird der Reisepass vor der Reise erneuert, so sollten die geänderten Details der Abteilung Einwanderung und Grenzschutz der australischen Regierung umgehend vor der Reise mitgeteilt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die befördernde Airline die Mitnahme verweigert. Die Änderung kann über das persönliche Benutzerkonto mitgeteilt werden.
Im Falle, dass der mit dem eVisitor verbundene Reisepass während der Gültigkeit des eVisitors abläuft, ist bei der erneuten Einreise sowohl der alte als auch der neue Reisepass vorzulegen.
Ein eVisitor kann nicht verlängert werden. Befindet man sich außerhalb Australiens, kann das Visum erneut beantragt werden. Befindet man sich bereits in Australien, so kann man Visa einer anderen Kategorie beantragen, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind. Wird ein eVisitor während der Gültigkeit des vorherigen eVisitor neu beantragt und genehmigt, so erlischt in dem Augenblick das vorherige Visum.